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14.07.20, 02:41 | Von null PTA-Adhoc: Deutsche Cannabis AG: Verlustanzeige nach § 92 AktG
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Hamburg (pta001/14.07.2020/02:41) - Der Vorstand der Deutschen Cannabis AG teilt mit, dass nach pflichtgemäßem Ermessen angenommen werden muss,dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Im Wesentlichen liegt dies an einer Abwertung der Beteiligungen, deren Mehrheitsgesellschafter die Deutsche Cannabis AG ist.Der Vorstand der Deutschen Cannabis AG prüft Möglichkeiten der Fortführung und wird unverzüglich zu einer nach Gesetz gebotenen außerorderntlichen Hauptversammlung einberufen.
(Ende)
Aussender: Deutsche Cannabis AG Adresse: Moorhof 11, 22399 Hamburg Land: Deutschland Ansprechpartner: Andreas Arndt Tel.: +49 40 60761830 E-Mail: info@deutschecannabis.com Website: www.deutschecannabis.com
ISIN(s): DE000A0BVVK7 (Aktie), DE000A2DA6T5 (Aktie) Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin
Von der Verschiebung der Bilanzvorlage bis zum Insolvenzantrag keine 7 Handelstage und das im DAX. Herzlichen Glückwunsch - das reiht sich ja nahtlos in die grössten Finanzskandale der jüngeren Geschichte ein.
DGAP-Adhoc: Wirecard AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
DGAP-Ad-hoc: Wirecard AG / Schlagwort(e): Insolvenz
Wirecard AG: Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
25.06.2020 / 10:27 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Aschheim, den 25. Juni 2020: Der Vorstand der Wirecard AG hat heute entschieden, für die Wirecard AG beim zuständigen Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung zu stellen. Es wird geprüft, ob auch Insolvenzanträge für Tochtergesellschaften der Wirecard-Gruppe gestellt werden müssen.
PTA-Adhoc: Deutsche Cannabis AG: Neue Ordnungsgeldentscheidungen des Bundesamtes für Justiz
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Hamburg (pta022/23.01.2020/13:30) - Der Gesellschaft sind heute weitere Ordnungsgeldentscheidungen des Bundesamts für Justiz zugegangen. Die Ordnungsgelder betreffen mehrere Jahre und belaufen sich auf insgesamt 4.5 Millionen Euro. Die Gesellschaft wird gegen sämtliche Entscheidungen Widerspruch einlegen und ist der Auffassung, dass sie rechtsgrundlos erfolgt sind.
(Ende)
Aussender: Deutsche Cannabis AG Adresse: Moorhof 11, 22399 Hamburg Land: Deutschland Ansprechpartner: Andreas Arndt Tel.: +49 40 60761830 E-Mail: info@deutschecannabis.com Website: www.deutschecannabis.com
ISIN(s): DE000A0BVVK7 (Aktie), DE000A2DA6T5 (Aktie) Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in München, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin
Ach was - die Gesellschaft kann man nicht in den Händen des amtierenden Vorstands lassen.... Mit Verlaub - das konnte man noch nie. MM
21.11.19, 09:30 | Von null PTA-Adhoc: Private Assets AG: Wahrscheinliche Änderung in Vorstand und Aufsichtsrat
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Allensbach (pta013/21.11.2019/09:30) - Mit Veröffentlichung vom 15.10.2019 hat die Private Assets AG auf Wunsch der Share Asset Management GmbH eine außerordentliche Hauptversammlung gem. § 122 Abs. 1 AktG einberufen, die zum Ziel hat, den amtierenden Aufsichtsrat auszutauschen. Gemäß Verlangen der Share Asset Management GmbH wird auf dieser am 25. November 2019 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung unter anderem Herr Dr. Lukas Lenz, Rechtsanwalt, Hamburg, als neuer Aufsichtsrat zur Wahl stehen.
Am heutigen Morgen haben Aufsichtsrat und Vorstand von einer an den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gerichteten E-Mail von Herrn Dr. Lukas Lenz Kenntnis erlangt, in der Herr Dr. Lenz dem stellvertretenden Vorsitzende des Aufsichtsrats mitteilt, dass er (Herr Dr. Lenz) nach seiner Kenntnislage auf Grund der ihm bekannten Stimmverhältnisse aller Voraussicht nach am kommenden Montag in den Aufsichtsrat gewählt werden wird und voraussichtlich von dem neu gewählten Aufsichtsrat anschließend zu dessen Vorsitzenden bestimmt werden wird.
Herr Dr. Lenz bittet in seinem Schreiben an den stv. Vors. um Verständnis dafür, dass der neue "Aufsichtsrat die weitere Leitung und Führung der Gesellschaft nicht in den Händen" des bisherigen Vorstands belassen werden könne.
Herr Dr. Lenz schlägt in seiner E-Mail eine einvernehmliche Einigung über die Amtsniederlegung des amtierenden Vorstands noch vor der am kommenden Montag stattfinden außerordentlichen Hauptversammlung vor, um zu verhindern, dass der dann vermutlich neu gewählte Aufsichtsrat den Vorstand "nach der Hauptversammlung aus wichtigem Grund abberufen" müsse.
Insgesamt beurteilt der Vorstand die Situation so, dass sollten die von der Share Asset Management GmbH vorgeschlagenen Personen in den Aufsichtsrat gewählt werden, auch der Vorstand der Gesellschaft durch den neuen Aufsichtsrat ausgetauscht, oder zumindest erweitert wird.
(Ende)
Aussender: Private Assets AG Adresse: Im Bildösch 17, 78476 Allensbach Land: Deutschland Ansprechpartner: Norbert Bozon Tel.: +49 7534 995163 E-Mail: info@private-assets-ag.de Website: www.private-assets-ag.de
ISIN(s): DE0006051139 (Aktie) Börsen: Freiverkehr in Berlin
09.05.19, 16:35 | Von null PTA-Adhoc: Kremlin AG: Rücktritt Vorstand
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Heidenheim (pta043/09.05.2019/16:35) - Der Vorstand hat soeben dem Aufsichtratsvorsitzenden Wolfgang Wilhelm Reich seinen beabsichtigten Rücktritt mitgeteilt.
(Ende)
Aussender: Kremlin AG Adresse: Tannhäuserweg 44, 89518 Heidenheim Land: Deutschland Ansprechpartner: Aniko Köpf E-Mail: info@kremlin-aktie.de Website: www.kremlin-aktie.de
ISIN(s): DE000A1PHFR2 (Aktie) Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Freiverkehr in München; Freiverkehr in Berlin
Elanix Biotechnologies AG: Rücktritt im Aufsichtsrat
Elanix Biotechnologies AG / Schlagwort(e): Personalie Elanix Biotechnologies AG: Rücktritt im Aufsichtsrat
14.02.2019 / 09:21 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Elanix Biotechnologies AG: Rücktritt im Aufsichtsrat
Berlin, 14. Februar 2019 - Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Elanix Biotechnologies AG (""Gesellschaft", "Elanix"), Herr Jürgen Kullmann, hat den Vorstand heute informiert, dass er aus gesundheitlichen Gründen mit sofortiger Wirkung sein Amt niederlegen und aus dem Aufsichtsrat ausscheiden wird.
Der Vorstand dankt Herrn Kullmann für seine Tätigkeit im Aufsichtsrat der Gesellschaft und wird beim Amtsgericht Berlin die Bestellung des Nachfolgers von Herrn Kullmann beantragen und einen geeigneten Kandidaten vorschlagen.
Elanix Biotechnologies AG hebt Ergebnisprognose und vorläufige Umsatzzahlen für 2017 auf
Elanix Biotechnologies AG / Schlagwort(e): Gewinnwarnung/Prognoseänderung Elanix Biotechnologies AG hebt Ergebnisprognose und vorläufige Umsatzzahlen für 2017 auf
11.02.2019 / 07:58 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Elanix Biotechnologies AG hebt Ergebnisprognose und vorläufige Umsatzzahlen für 2017 auf
Berlin, 11. Februar 2019 - Die Elanix Biotechnologies AG ("Gesellschaft") hatte im zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 u.a. die Prognose abgegeben, dass im Geschäftsjahr 2017 mit Umsatzerlösen zwischen EUR 300.000 und EUR 500.000 zu rechnen ist. Demgemäß wurden im vorläufigen Konzernabschluss für 2017 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 328.148 ausgewiesen. Sowohl der Lagebericht 2016 als auch der vorläufige Finanzbericht 2017 wurden während der Amtszeit des früheren Vorstands, Herrn Tomas J. Svoboda, erstellt und unterschrieben.
Im Rahmen interner Recherchen des neuen Interim-Vorstands hat sich herausgestellt, dass dieser Ansatz möglicherweise gegen Bilanzierungsregelungen verstößt und die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage zu positiv dargestellt wurde. Der Vorstand hat daher heute entschieden, die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2017 sowie die vorläufigen Umsatzzahlen 2017 vollständig aufzuheben. Aktuell wird mit Hochdruck an der Aufstellung der Jahresabschlüsse für 2017 gearbeitet.
[i]Überdies wurde weiteres Missmanagement in Bezug auf ausstehende Darlehen erkannt, und zwar im Zusammenhang mit bestimmten Vertragsbedingungen nebst mehreren Zahlungen, denen kein Vertrag zugrunde liegt.[/i] Diesbezüglich dauern die Untersuchungen noch an.
Gerry Weber International AG beantragt Anordnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens
Gerry Weber International AG / Schlagwort(e): Insolvenz Gerry Weber International AG beantragt Anordnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens
25.01.2019 / 13:18 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Veröffentlichung einer Insiderinformation (Ad-hoc Mitteilung) gemäß Artikel 17 MAR
GERRY WEBER International AG beantragt Anordnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens
(Halle/Westfalen, 25. Januar 2019) Die GERRY WEBER International AG hat heute beim zuständigen Amtsgericht Bielefeld die Anordnung des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens gemäß § 270 a InsO mit dem Ziel beantragt, das Unternehmen im Zuge der laufenden Restrukturierung zu sanieren. Das beantragte vorläufige Eigenverwaltungsverfahren bezieht sich ausschließlich auf die Muttergesellschaft GERRY WEBER International AG mit rund 580 Mitarbeitern; für die Tochtergesellschaften inklusive HALLHUBER wurden keine Anträge gestellt. Im Rahmen der vorläufigen Eigenverwaltung würde der Geschäftsbetrieb der Gerry Weber International AG in vollem Umfang fortgeführt werden. Nach derzeitigem Stand ist die Finanzierung des Geschäftsbetriebs bis ins Jahr 2020 gesichert. Der Vorstand bliebe mit sämtlichen Befugnissen und Pflichten im Amt und stellt den Geschäftsbetrieb sicher. Mit einer Entscheidung des Gerichts zum Antrag wird im Laufe des Tages gerechnet.
Ausgelöst wurde der Antrag durch das Scheitern der Gespräche der GERRY WEBER Gruppe mit ihren Finanzierungspartnern, die das Ziel hatten, die Finanzierung des Konzerns zu sichern und auf ein nachhaltig tragfähiges Fundament zu stellen.
Der Vorstand
Mitteilende Person: Florian Frank Mitglied des Vorstands Tel.: +49 5201 185-140 ir@gerryweber.com
25.01.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Thema von Mittachmahl im Forum operativ tätige AGs
pta20190121030 Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR Krypto AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
Berlin (pta030/21.01.2019/18:30) - 21. Januar 2019 - Der Vorstand der Krypto AG (WKN: A0SLML, ISIN: DE000A0SLML9) teilt mit, dass bei pflichtmäßigem Ermessen angenommen werden muss, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist. Die Entwicklung der Krypto AG, die im Geschäftsjahr 2017/2018 nicht wie geplant verlief, schlug sich in einem Jahresfehlbetrag der Gesellschaft nieder, der insbesondere auf den deutlichen Rückgang des Wertes von Krypto-Währungen zurückzuführen ist.
Gemäß § 92 Abs. 1 AktG führt ein Verlust von der Hälfte des Grundkapitals zu einer gesetzlichen Verpflichtung, die Aktionäre unverzüglich zu einer Hauptversammlung einzuladen. Der Vorstand wird daher zeitnah eine Hauptversammlung einberufen, um über den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals zu berichten und die Situation des Unternehmens zu erörtern. Eine Einladung mit der Tagesordnung wird frist- und formgerecht veröffentlicht. (Ende) Aussender: Krypto AG Zehdenickerstraße 12c 10119 Berlin Deutschland Ansprechpartner: Ali Izhar Ahmed Tel.: +49 30 844 357 60 E-Mail: aa@krypto.ag Website: krypto.ag Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf ISIN(s): DE000A0SLML9
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70829 eingetragenen EMPRISE Aktiengesellschaft, Humboldtstraße 62, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dr. Robert Felix Kubera soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 1.949.599,72 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 201.396,61 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
Elanix Biotechnologies AG: Widerruf der Bestellung von Herrn Tomas J. Svoboda (CEO) als Vorstandsmitglied
Elanix Biotechnologies AG / Schlagwort(e): Personalie Elanix Biotechnologies AG: Widerruf der Bestellung von Herrn Tomas J. Svoboda (CEO) als Vorstandsmitglied
12.11.2018 / 14:12 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Widerruf der Bestellung von Herrn Tomas J. Svoboda (CEO) als Vorstandsmitglied
- Auch die Bestellung von Egon Minar (CFO/OOO) widerrufen
- Lee Ann Laurent-Applegate wurde als Interimsvorstand bestellt
Berlin, 12. November 2018 - Die Gesellschaft gibt hiermit bekannt, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft die Bestellung von Herrn Tomas J. Svoboda als Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzenden soeben mit sofortiger Wirkung widerrufen hat. Die Bestellung von Herrn Egon Minar als Mitglied des Vorstands wurde ebenfalls widerrufen. Lee Ann Laurent-Applegate wurde interimistisch zum Vorstand bestellt. Frau Applegate ist Gründerin und Großaktionärin der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird heute in einer Pressemitteilung über weitere Einzelheiten informieren.
Lee Ann Laurent-Applegate Vorstand
Kontakt
Elanix Biotechnologies AG Lee Ann Laurent-Applegate Tel: +41 (0)22 363 66 40 investor.relations@elanix-bt.com
Elanix Biotechnologies AG: Der Vorstand der Elanix Biotechnologies AG nimmt aufgrund einer Fehlerfeststellung der DPR in Bezug auf die Bilanzierung der immateriellen Vermögenswerte im Konzernabschluss 2015 Korrekturen im Jahresabschluss 2017 vor
Elanix Biotechnologies AG / Schlagwort(e): Sonstiges Elanix Biotechnologies AG: Der Vorstand der Elanix Biotechnologies AG nimmt aufgrund einer Fehlerfeststellung der DPR in Bezug auf die Bilanzierung der immateriellen Vermögenswerte im Konzernabschluss 2015 Korrekturen im Jahresabschluss 2017 vor
09.11.2018 / 11:29 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Berlin, 09. November 2018 - Der Vorstand der Elanix Biotechnologies AG ("Gesellschaft") gibt bekannt, dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung ("DPR") in einer Stichprobenprüfung eine fehlerhafte Rechnungslegung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 in Bezug auf den Bilanzposten immaterielle Vermögenswerte festgestellt hat. Die Sichtweise der DPR ist, dass die Bilanzierung der zugrunde gelegten fortgeführten Anschaffungskosten der immateriellen Vermögenswerte weder durch einen Unternehmenszusammenschluss noch durch eine gesonderte Anschaffung noch durch Einlage eines Gesellschafters nachgewiesen ist. Deshalb kommt die DPR zum Schluss, dass eine Aktivierung des exklusiven Patentnutzungsrechts verbunden mit den GMP-zertifizierten Zellbanken im Besitz der Gesellschaft nach den Rechnungslegungsnormen der IFRS in der Bilanz im Rahmen des Konzernabschlusses 2015 nicht zulässig gewesen wäre. Nach Auffassung der DPR ist im Konzernabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2015 der Bilanzposten immaterielle Vermögenswerte deshalb um EUR 22,5 Mio zu hoch ausgewiesen. Andererseits würden damit auch die jährlichen Abschreibungen auf diese immateriellen Vermögenswerte wegfallen und die Konzern Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft um jährlich EUR 1,26 Mio entlasten. Damit würden die jährlichen Verluste um EUR 1,26 Mio geringer ausfallen bzw. sich künftige geplante Gewinne jährlich um diesen Betrag erhöhen. Der Vorstand stimmt dieser Fehlerfeststellung der DPR nicht zu, da er der Auffassung ist, dass einerseits das exklusive Patentnutzungsrecht verbunden mit den eigenen GMP-zertifizierten Master- und Working-Zellbanken erhebliche Vermögenswerte darstellen und andererseits die Einbringung und Aktivierung korrekt erfolgt ist.
Dennoch wird die Gesellschaft die von der DPR geforderte Korrektur der immateriellen Vermögenswerte vornehmen und den Jahresabschluss entsprechend korrigieren. Der Vorstand hat dabei in seiner Entscheidung die zu erwartenden Kosten berücksichtigt, welche entstehen würden, wenn die Gesellschaft die Korrektur nicht vornimmt und auch die diesbezüglich entstehende Unsicherheit, da das Ergebnis eines allfälligen Widerspruches letztlich nicht vorausgesagt werden kann. Darum kommt der Vorstand zum Schluss, dass es für die Gesellschaft zweckmäßiger ist, die Korrektur gemäß Fehlerfeststellung der DPR vorzunehmen. Die Gesellschaft behält sich jedoch vor, die aus ihrer Sicht korrekte Darstellung der immateriellen Vermögenswerte der Gesellschaft auch weiterhin in einer Proforma Darstellung zum Jahresabschluss zu kommunizieren. Gleichzeitig prüft der Vorstand ein namhaftes Prüfungsunternehmen zu beauftragen, die zertifizierten Zellbanken im Besitz der Gesellschaft nach aktuellem Stand zu bewerten.
Die Fehlerfeststellung der DPR hat keine Auswirkungen auf das operative Geschäft der Gesellschaft und die Zukunftsaussichten basierend auf dem Produkt-Portfolio. Das exklusive Patentnutzungsrecht als auch die eigenen GMP-zertifizierten Zellbanken können weiterhin in vollem Umfang genutzt werden für die Industrialisierung von First-Cover sowie der Entwicklung weiterer Produkte durch die Gesellschaft.
Tomas Svoboda, CEO
Kontakt:
Elanix Biotechnologies AG Tomas Svoboda Tel: +41 (0)22 363 66 40 investor.relations@elanix-bt.com
Bozon & family gründet, zockt ab und soll abwickeln. Von Leasing99 über IPO.GO bis Private Assets AG ein einziges faules Ei. Nun - die STA Konstanz ist ja in Sachen Private Assets Herrn Bozon mal ordentlich auf die Füsse getreten.
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre!
Hiermit laden wir Sie herzlich zu der außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 06. Dezember 2018, 10:00 Uhr in der Notarkanzlei Dr. Stutz & Dr. Sieß, Untere Laube 16, 78462 Konstanz, ein.
Tagesordnung 1.
Beschluss über die Auflösung der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2018 aufzulösen. 2.
Beschluss über die Bestellung des Abwicklers
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den bisherigen Vorstand Norbert Bozon, wohnhaft in 78476 Allensbach, zum Abwickler zu bestellen. Er vertritt die Gesellschaft alleine. 3.
Beschluss zum Geschäftsjahr
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass das bisherige Geschäftsjahr, das mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, auch das Geschäftsjahr während der Abwicklung ist.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierfür ist ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 15. November 2018 zu beziehen.
Sowohl die Anmeldung als auch der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 29. November 2018 zugehen, und zwar bei folgender, für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle:
IPO.GO AG c/o Quirin Privatbank AG – Hauptversammlungen – Kurfürstendamm 119 10711 Berlin Telefax: +49 (0) 30 65 21 04-389 E-Mail: Hauptversammlungen@quirinprivatbank.de
oder bei der auch für die Übermittlung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen maßgeblichen unten angegebenen Adresse.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat.
Hinweise zur Bevollmächtigung, Gegenanträge und Wahlvorschläge
Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann. Die Vollmacht ist grundsätzlich schriftlich zu erteilen. Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigt werden soll, besteht ein Schriftformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigenden Institutionen oder Personen möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit diesen Institutionen oder Personen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.
Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt sind ausschließlich an die IPO.GO AG, Im Bildösch 17, 78476 Allensbach zu richten. Ordnungsgemäße Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 22. November 2018 unter vorstehender Adresse eingegangen sind, werden unverzüglich unter der Internetadresse www.ipogo.de
zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft € 1.540.000,00 und ist eingeteilt in 1.540.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,00 je Stückaktie. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung bestehen somit insgesamt 1.540.000 Stimmrechte.
pta20181016029 Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR StarDSL AG: Vorstand der StarDSL AG legt Amt nieder
Hamburg (pta029/16.10.2018/17:10) - Hamburg, den 16.10.2018. Die Stardsl AG gibt bekannt, das Herr Christian Werner, bisher Finanzvorstand der Gesellschaft, mit Wirkung vom 15.10.2018 sein Mandat aus persönlichen Gründen niedergelegt hat. Der Aufsichtsrat hat die Niederlegung angenommen und dankt Herrn Werner für die geleistete Arbeit. Die Gesellschaft wird bis auf weiteres von Herrn Thomas Grausam als Alleinvorstand geführt. (Ende) Aussender: StarDSL AG Heselstücken 19 22453 Hamburg Deutschland Ansprechpartner: Thomas Grausam Tel.: +49 40 8821 539 42 E-Mail: thomas.grausam@stardsl.ag Website: www.stardsl.ag Börsen: Freiverkehr in Düsseldorf, Basic Board in Frankfurt, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Tradegate ISIN(s): DE000A2AA105
StarDSL AG: Der Aufsichtsrat der StarDSL AG bestellt mit sofortiger Wirkung neuen Vorstand
Hamburg (pta033/16.08.2018/18:05) - Der Aufsichtsrat der StarDSL AG hat in seiner heutigen Sitzung Christian Werner und Thomas Grausam mit sofortiger Wirkung zum Vorstand der StarDSL AG bestellt.
Sie folgen auf Konrad Hill, der seine Vorstandstätigkeit aus persönlichen Gründen zum Ende des Monats beenden wird. Herr Hill, der ebenfalls Aktionär ist, wird der Gesellschaft auch weiterhin verbunden bleiben. Herr Lithander hat heute sein Amt als AR Mitglied niedergelegt. Der Vorstand bedankt sich bei Herr Lithander für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die StarDSL AG wird in Kürze den Nachfolger für den Aufsichtsrat benennen......
Nachdem gestern gemeldet wurde, dass die Luxemburger Behörden der Clearstream untersagt haben weiterhin Cannabis Aktien zu verwalten, werden heute ordentlich Aktien geschmissen:
Na warten wir mal was Herr Siegemund und Vanessa Beuttenmüller melden....
Maier + Partner AG / Schlagwort(e): Personalie Maier + Partner AG: Erkrankung des Vorstands
23.01.2018 / 12:50 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
Der Aufsichtsrat hat erfahren, dass der Vorstand André Herbert Müller sehr schwer erkrankt ist. Möglicherweise könnte er auf absehbare Zeit an der Ausübung seines Amtes gehindert sein. Über sich daraus ergebende Konsequenzen wird das Gremium in Kürze beraten. Im Namen aller Aktionäre und Geschäftspartner wünscht der Aufsichtsrat Herrn Müller die bestmögliche Genesung.
Kontakt: Maier+Partner AG Thomas Poschen Vorsitzender des Aufsichtsrats c/o BG Moorhof Moorhof 11 22399 Hamburg Tel.: 040 6076 1830
Ende der Ad-Hoc Mitteilung
23.01.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Maier + Partner AG Poppenbüttler Hauptstraße 3 22399 Hamburg Deutschland Telefon: +49 40 6076 1830 E-Mail: vorstand@maier-und-partner.de Internet: www.maier-und-partner.de ISIN: DE000A1MMCY2 WKN: A1MMCY Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General Standard)
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 6. Januar 2017 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Fenghua SoleTech AG festgesetzt. Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Fenghua SoleTech AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2014 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB. Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG. Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.